Wenn ein Gebäude künftig anders genutzt werden soll ...

... braucht es viel Sachverstand, insbesondere dann, wenn es sich um ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben handelt, bei dem in die Statik eingegriffen werden muss. Hier ist ein  Bauantrag unumgänglich. Wir beraten und unterstützen Sie gern!

  • Umnutzung von Wohn- und Gewerbegebäuden
  • Umnutzung von ehemals landwirtschaftlichen Gebäuden


Dipl.-Ing. Dirk Siebel Architekt + Energieberatung 

GbR

 

Steensrade 7

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