Wenn ein Gebäude künftig anders genutzt werden soll ...
... braucht es viel Sachverstand, insbesondere dann, wenn es sich um ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben handelt, bei dem in die Statik
eingegriffen werden muss. Hier ist ein Bauantrag unumgänglich. Wir beraten und unterstützen Sie gern!
Umnutzung von Wohn- und Gewerbegebäuden
Umnutzung von ehemals landwirtschaftlichen Gebäuden